Medienförderung neu

Was lange gärt wird endlich gut: Viel wurde diskutiert und geschrieben rund um die Verhandlungen zur neuen Medienförderung. Der aktuelle Entwurf, der hoffentlich im Nationalrat beschlossen und umgesetzt wird, ist in den meisten Punkten fair und stützt den Medienmarkt.

Die wichtigsten positiven Änderungen zum letzten Entwurf:

Zeitungszustellungs-Förderungsgesetz – ZZFG:

  • Auch unentgeltlich vertriebene Druckwerke werden nun berücksichtigt. Diese Zeitungen ermöglichen vielen Menschen einen niederschwelligen Zugang zu Nachrichten aus ihrer Region.
  • Dazu wurde die Gesamtsumme um genau jene € 4 Mio. aufgestockt, die nun Regionalzeitungen zugutekommen. Dem VRM war es in den schwierigen Verhandlungen immer wichtig, nicht anderen Marktteilnehmern etwas wegzunehmen, sondern zusätzliches Geld für die Mitgliedsmedien sicherzustellen.
  • Besonders kleinere Verlage mit geringeren Auflagen profitieren überproportional von der Maßnahme, da sich die Zuschüsse degressiv mit steigender Auflage reduzieren.

Fonds für die Digitale Transformation:

  • Die Mittel werden auf € 24 Mio. pro Jahr aufgestockt.
  • Die Mindest-Projektsumme auf € 100 TSD gesenkt, was besonders kleinere Marktteilnehmer freut.
  • Die maximale Projektsumme wird auf € 2,5 Mio. erhöht, was auch spektakuläre Innovationen möglich macht.
  • 3 statt 2 Projekte können pro Temin eingereicht werden.

Der Schutz von Journalist:innen wird durch die Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie verstärkt.

In Summe ein sehr stimmiges und sinnvolles Paket.

 

Zwei Wermutstropfen bleiben:

  • Kostenlose Tageszeitungen erhalten nur die an einen Haushalt zugestellten Exemplare gefördert und nicht die Entnahme.
  • Monatlich erscheinende Titel bleiben im ZZFG unberücksichtigt, was gerade sehr kleine, sehr regionale Verlagshäuser benachteiligt.

 

Rückfragen:

Verband der Regionalmedien Österreichs

Friedrich Dungl

1060 Wien, Esterhazygasse 4a/2/17, Tel: 01/585 77 37 - E-Mail: vrmnospam@vrm.at