Die wichtigsten positiven Änderungen zum letzten Entwurf:
Zeitungszustellungs-Förderungsgesetz – ZZFG:
- Auch unentgeltlich vertriebene Druckwerke werden nun berücksichtigt. Diese Zeitungen ermöglichen vielen Menschen einen niederschwelligen Zugang zu Nachrichten aus ihrer Region.
- Dazu wurde die Gesamtsumme um genau jene € 4 Mio. aufgestockt, die nun Regionalzeitungen zugutekommen. Dem VRM war es in den schwierigen Verhandlungen immer wichtig, nicht anderen Marktteilnehmern etwas wegzunehmen, sondern zusätzliches Geld für die Mitgliedsmedien sicherzustellen.
- Besonders kleinere Verlage mit geringeren Auflagen profitieren überproportional von der Maßnahme, da sich die Zuschüsse degressiv mit steigender Auflage reduzieren.
Fonds für die Digitale Transformation:
- Die Mittel werden auf € 24 Mio. pro Jahr aufgestockt.
- Die Mindest-Projektsumme auf € 100 TSD gesenkt, was besonders kleinere Marktteilnehmer freut.
- Die maximale Projektsumme wird auf € 2,5 Mio. erhöht, was auch spektakuläre Innovationen möglich macht.
- 3 statt 2 Projekte können pro Temin eingereicht werden.
Der Schutz von Journalist:innen wird durch die Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie verstärkt.
In Summe ein sehr stimmiges und sinnvolles Paket.
Zwei Wermutstropfen bleiben:
- Kostenlose Tageszeitungen erhalten nur die an einen Haushalt zugestellten Exemplare gefördert und nicht die Entnahme.
- Monatlich erscheinende Titel bleiben im ZZFG unberücksichtigt, was gerade sehr kleine, sehr regionale Verlagshäuser benachteiligt.
Rückfragen:
Verband der Regionalmedien Österreichs
Friedrich Dungl
1060 Wien, Esterhazygasse 4a/2/17, Tel: 01/585 77 37 - E-Mail: vrm@vrm.at